Besuchen und Bewerten Sie uns auf Anwalt.de
Transparente Preise sind uns wichtig und die notwendige Basis einer vertrauensvollen Zusammenarbeit.
Die Anwaltshonorare hat der Gesetzgeber bundeseinheitlich mit dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (kurz: RVG) weitgehend geregelt. Die jeweilige Höhe des Anwaltshonorars richtet sich dabei nach Art, Umfang und wirtschaftlicher Bedeutung der Angelegenheit.
Gern informieren wir Sie vorab über die anfallenden Kosten.
Der aktuelle Gesetzestext des RVG steht Ihnen unter www.gesetze-im-internet.de im Internet oder zum kostenlosen Download hier zur Verfügung.
Wir arbeiten mit vielen Rechtsschutzversicherungen zusammen und stehen in ständigem Kontakt zu den jeweiligen Geschäftsstellen. Die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung gehört zu unserem Service, von der Deckungsanfrage bis zur Abrechnung.
1. Erstberatung
Ein erstes anwaltliches Beratungsgespräch beinhaltet für Sie die Möglichkeit, Ihre rechtliche Fragestellung mit einem unserer Rechtsanwälte in einem mündlichen Beratungsgespräch zu erörtern. Wir werden mit Ihnen die rechtlichen Aspekte der Angelegenheit erläutern und Ihnen konkrete Lösungsmöglichkeiten vorschlagen.
Die Erstberatung kostet 190,00 € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Sollte unser weiteres Tätigwerden erforderlich sein, werden wir mit Ihnen die weiteren Maßnahmen (Schriftsätze, Gerichtsverfahren, Vertragsentwürfe etc.) abstimmen und Ihnen selbstverständlich vorher die hierfür entstehenden weiteren Kosten mitteilen. Diese Leistungen sind von einem ersten Beratungsgespräch nicht mehr umfasst.
2. Außergerichtliche Interessenwahrnehmung
Die außergerichtliche Vertretung unserer Mandanten berechnet sich nach den Vorschriften des RVG nach dem jeweiligen Gegenstandswert. d.h. nach der finanziellen Bedeutung der Angelegenheit.
Das außergerichtliche Einfordern einer Summe von 500,00 € kostet Sie an Anwaltshonorar beispielsweise 83.54 € inkl. Mehrwertsteuer und Auslagenpauschale, bei einer Forderung von 5.000,00 € sind es 489,45 €, bei einer Forderung von 15.000,00 € 899,40, €.
Oftmals gibt es jedoch Möglichkeiten das Anwaltshonorar bei der Gegenseite geltend zu machen. Ist ein Schuldner in Verzug, hat er auch die Kosten des gegnerischen Anwalts zu übernehmen. Diese machen wir dann selbstverständlich für Sie geltend
Ebenso ist es bei unverschuldeten Verkehrsunfällen. Soweit der Unfall allein auf das Verschulden Ihres Unfallgegners zurückzuführen ist, werden die Kosten unserer Beauftragung von der Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners übernommen.
Für Dauermandate, z.B. im Bereich des Forderungseinzugs, sind selbstverständlich auch Pauschalhonorare möglich. Sprechen Sie uns an!
3. Gerichtsmandat
In gerichtlichen Verfahren vertreten wir Sie – auf Wunsch bundesweit – vor allen Oberlandes-, Land- und Amtsgerichten. Des Weiteren vertreten wir Sie vor den Gerichten der Arbeits-, Sozial-, Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit. Die Kosten für ein Gerichtsverfahren bestimmen sich nach den in diesem Bereich zwingenden Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und richten sich auch hier nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit.
Selbstverständlich werden Sie auf Wunsch durch unsere Anwälte centgenau über die Höhe des jeweiligen Prozessrisikos aufgeklärt.
Mandanten mit geringem Einkommen haben ggf. die Möglichkeit Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Die Kosten des eigenen Anwalts übernimmt in diesen Fällen die Staatskasse. Selbstverständlich beantragen wir für Sie in den entsprechenden Fällen Prozesskostenhilfe und kümmern uns um die Formalitäten. Unsere Mitarbeiter sind Ihnen beim Ausfüllen der erforderlichen Formulare gern behilflich. Bitte beachten Sie jedoch, dass durch die Prozesskostenhilfe nur die Kosten des eigenen Anwalts erstattet werden. Geht ein Prozess verloren, werden die Kosten der Gegenseite nicht durch die Staats-kasse erstattet, sondern der unterliegenden Partei aufgegeben.
4. Gutachten, Vertragserstellung und -überprüfung
Für die Erstellung juristischer Gutachten und die Ausarbeitung von Verträgen etc. berechnen wir einen Stundensatz ab 250,00 €. Individuelle Pauschalhonorare sind auch hier möglich.