Markenrecht

Markenrecht

Inhalt:

Markenrecht / Eintragung beim DPMA und EUIPO
Marken-, Patentrechte (+ Gebrauchsmuster), Designschutz(Geschmacksmusterrecht) sind Rechte des geistigen Eigentums, die der Gesetzgeber durch Gesetze schützt.

Die Rechte entstehen einerseits durch Aufnahme der Nutzung im geschäftlichen Verkehr oder durch Präsentation einerseits, aber grundlegend ansonsten durch Eintragung in ein amtliches Register. Gegen Zahlung einer Verwaltungsgebühr schützt der Staat das geistige Eigentum mit Gesetzen und notfalls mit gerichtlicher Hilfe.

Das Eintragungsverfahren
Das Eintragungsverfahren einer Marke, eines Designs übernehmen wir gerne für Sie. Egal ob eine Eintragung beim Deutschen Markenamt (DPMA) oder beim Europäischen Amt (EUIPO) erfolgen soll: wir helfen Ihnen gerne sowohl bei der Suche zu einer Marke, der Prüfung Ihrer Ideen und Vorschläge und bei der Prüfung, ob diese Ideen und Vorstellungen rechtlich möglich sind.

Kostenpauschale:
Wir bieten an, entweder Ihre Vorstellungen formgerecht beim Markenamt zu beantragen, bis hin zu einer rechtsverbindlichen Prüfung Ihrer Ideen. Wir berechen für die einfache Eintragung (ohne Korrekturanträge und Widerspruchsverfahren) ab 198,- EUR/ 298,- EUR zzgl. gesetzlicher MwSt pro Marke und 3 Klassen.

Prüfung der Eintragungsfähigkeit:
Die einfache Prüfung der Eintragungsfähigkeit (ob gleiche vorhandene Eintragung + gesetzliche Hindernisse bestehen) beim DPMA berechnen wir mit 450,- EUR pro Marke und 3 Klassen, EUIPO (EU-Marke) 690,- EUR pro Marke und 2 Klassen. Die Eintragung einer Marke zzgl. Prüfung der Ähnlichkeit / Verwechslungsfähigkeit mit eingetragen Marken und/Rechten Dritter, berechne ich mit ab 650,- EUR beim DPMA ,- EUR und ab 950,- EUR beim EUIPO. Alle Preise zzgl. ges. MwSt.

Wir prüfen hierbei, ob eine Marke bereits in gleicher Weise eingetragen ist. Die o.g. Kosten beinhalten keine Recherchearbeiten oder rechtlichen Prüfungen.

Weltweite Markeneintragungen:
Eine weltweite Markeneintragungen können wir gerne auch vornehmen. Dies geschieht entweder über örtlich zuständige Kollegen in den Drittländern oder durch uns über die WIPO. Die Kosten hierzu teile ich individuell auf Anfrage mit.
Mit weiteren Kosten verbunden ist eine Prüfung auf Verwechslungsfähigkeit der gewünschten Marke mit bestehenden eingetragenen Marken und Unternehmenskennzeichen.

Rechtsgutachten:
Ein Rechtsgutachten kann gerne auch erstellt werden. Die Kosten richten sich nach Art und Umfang der Prüfung.

Beachten Sie bitte auch die Gebühren des Deutschen Patent- und Markenamtes und des Europäischen Markenamtes EUIPO.

Weiterführende Links:

Gebühren des Deutschen Patent- und Markenamtes
Europäischen Markenamtes EUIPO

Linten und Wieser Trenner

Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Jörg Küpperfahrenberg. Herr Rechtsanwalt Küpperfahrenberg nimmt regelmäßig an markenrechtlichen Fortbildungsveranstaltungen teil.

Anwälte:

Rechtsanwalt Jörg Küpperfahrenberg

Linten & Wieser Rechtsanwälte
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45130 Essen

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Telefax: +49-(0) 201- 438 77-22

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