Rechtsanwalt Jörg Küpperfahrenberg

Vita von Jörg Küpperfahrenberg

Geboren 1967 in Essen

Studium an der Julius Maximilian Universität Würzburg und Justus Liebig Universität Gießen

Tätigkeit bei DATABECKER, Düsseldorf

Zulassung zum Rechtsanwalt und Selbständigkeit 2001

Fachliche Mitgliedschaften:

  • GRUR (Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht
  • Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum & Medien (DAV)

Fachanwaltslehrgang für
Gewerblichen Rechtsschutz *

Sonstiges:

  • Mitbegründer und 2. Vorstandsvorsitzender von „helfen bewegt“, eine caritative Initiative für Kultur, Kunst und Soziales
  • Verein der Freunde zur Förderung der Stiftung der Zeche Zollverein (Essen/ Welterbe Zeche Zollverein)
  • Historischer Verein Essen

Kunst und Fotografie:

Jörg Küpperfahrenberg geht in seiner Freizeit der Tätigkeit als Fotograf nach. Spezialisiert hat er sich auf Industrielandschaften, Zechen, Ruhrgebiet und deren Wahrzeichen.

Unter der Präsenz www.ruhr.land oder www.zechenbild.de bietet Herr Küpperfahrenberg eine Vielzahl von Bildern zu diesem Themenkomplex an.

Er hat schon zahlreiche Ausstellungen und Präsentationen gehabt, unter anderem zählt zu der Vita Museumsausstellung mit den Künstlern David Kornowski, B. Baun und A. Nossmann im Hirschlandsaal des Folkwang Museums Essen, im GOP Essen, im Ruhr Turm Essen, Casino Villa Mulvany (Herne) in einer Vielzahl von Arzt-Praxen, Restaurants, Geschäften, im Autosalon Chamäleon in Essen und Hamburg. Er arbeitet mit dem Künstler Duo Pradonium zusammen und betreibt das Künstlerprojekt Essen.Kunst.Musik (www.essen-Kunst-musik.de)

Näheres siehe:
www.zechenbild.de oder www.Essen-Kunst-Musik.de

Herr Rechtsanwalt Küpperfahrenberg ist in Bürogemeinschaft mit der Kanzlei Linten und Wieser tätig.

Rechtsanwalt Jörg Küpperfahrenberg

Jörg Küpperfahrenberg

Linten & Wieser Rechtsanwälte
Zweigertstraße 53
45130 Essen

Telefon: +49-(0) 201- 438 77-0
Telefax: +49-(0) 201- 438 77-22

E-Mail: info@linten-wieser.de

Hinweis:

Der erfolgreiche Abschluss des Fachanwaltslehrganges ist nicht gleichzusetzen mit der bereits verliehenen Berechtigung zur Führung eines Fachanwaltstitels. Die Verleihung der Bezeichnung Fachanwalt hat neben dem Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse noch weitere Voraussetzungen, die in der Fachanwaltsordnung geregelt sind. Hierzu zählt insbesondere noch der Nachweis der besonderen praktischen Erfahrungen (sog. Fallliste).